Sexueller MISSBRAUCH unter anobischem Aspekt – Teil 1

Teil 1

Zunächst zwei Vorbemerkungen.

1. Zu diesem aktuellen Thema haben kompetente Leute sachgerechte Arbeiten vorgelegt. Soweit ich sehe, ist der Täter ihr Beschreibungsgegenstand.

2. Mein Beitrag bildet nur eine Ergänzung – selbstverständlich unter dem Blickwinkel der Anobisität. Mein Beitragsobjekt bildet eher das Opfer, das in einem informellen Fremd- wie Selbstnetzwerk gefangen ist.

Analysen:

Teil 1 (2 Seiten):

Anobisität
Universalien
Kairos-Skala

Teil 2:

Die verschiedenen Arten des Opfers
Die Opfergemeinschaft

Teil 3 (2 Seiten):

Die Mittäter
Die soziale Kohäsion Täter – Opfer
Der religiöse Aspekt
Intentionalitätseinheit und Immanente
Dialektik

1. Auch wenn es schwerfällt anzunehmen, sexueller Missbrauch vollzieht sich anobisch. Es gibt Täter und Opfer mit unterschiedlichen Standpunkten, die nach meinen psychotherapeutischen Erkenntnissen differenziert dargestellt werden müssen. Der Psychologe muss zunächst außerhalb aller strafrechtlichen Vorgaben dem Zusammenwirken von Täter und Opfer auf den Grund gehen, um an den eigentlichen Fokus heranzukommen. Anschließend soll das Strafrecht zu Wort kommen. Als eindeutige juristische Richtlinie bleiben – auch für den Psychologen – Täter Täter und Opfer Opfer.

2. Was geschieht zwischen Täter und Opfer? Diese Fragestellung basiert zunächst auf dem Universal Dasein – Mitsein.

a. In der Ausgangsbasis sind Täter und Opfer einfach da, sie treffen aufeinander. Auf der einen Seite sind auslösende Reize des Opfers körperlicher und psychischer Art vorhanden, auf der anderen treffen sie auf ein adäquates Empfangsspektrum des Täters. Der Reiz der Erfüllung und die Erfüllung an sich sind identitätsfrei. Hier liegt ein Ansatz zur Vermeidung der sexuellen Erfüllung des Täters. Auch des Opfers? Ja, denn bewußt zielgerechtes, aber auch halbbewußtes Verhaltung des Opfers kann entsprechend seinem Alter in eine Vermeidungsstrategie einmünden. Verbale, paraverbale Animation, das Erleben des Vorzugs vor anderen potentiellen Opfern wie der Empfang der Geschenke, des angenehmen Schutzes durch den Täter oder eines gemeinsamen Geheimnisses, die man den anderen voraus hat oder gar missgönnt, aber auch des Schutzes der jüngeren Geschwister durch das Opfer sollten der Bewusstmachung des Opfers zugeführt werden, bevor es zum Tathergang kommt. Dem entsprechenden Alter des Opfers gemäß sollte es aus sich selbst heraus handlungsfähig sein; was ideal wäre. Seine Handlungsfähigkeit kann durch andere körperlich stärkere, druckausübende, zum Sexualakt animierende Personen, Abhängigkeiten so eingeschränkt werden, das es zu einer Tatausführung kommt.

b. Die Stufen der Kontaktherstellung können sich über Ausnützung der Gelegenheit, Anbahnung, Versuche, Erstkontakt – noch unter Vermeidung des Missbrauchs, einmaliger, spontaner, häufiger, dauerhafter erstrecken. Gewisse intime Stimmung, Herstellung kindgerechter Situation (Fernsehen schauen, Spielapparate), Planmäßigkeit, Autorität, Abhängigkeitssituationen können als Elemente des Kontaktaufbaus und -durchführung sein.

c. Ausgehend von der Kairosskala der Stufen 2,5 bis 4,5:

Es fehlen Verhaltensstrukturen und Erlebnisweisen der Stufen 4,5 aufwärts, um ein Täter- bzw. Opferwerdenkönnen zu vermeiden. Auf beiden Seiten ist ein Defizit festzustellen, um eine entsprechende Selbstkontrolle des Täters bzw. eine Abwehr des Opfers (gen. subj.) erfolgreich aufzubauen. Selbstverständlich sind geistige und psychische Entwicklungsstufen des Opfers zu berücksichtigen.

d. Auf welchen Stufen der Kairosskala vollzieht sich der sexuelle Missbrauch hinsichtlich des Universals Dasein – Mitsein? Die Stufen 1 und 2 sind dafür prädestiniert; auch Stufe 3 bietet eine gewisse Latenz, während auf der Stufe 4,5 mit einem brüchigen Verhalten zu rechnen ist. Auf dem Universal Dasein – Mitsein kann das Teil-Universal Dasein isoliert betrachtet werden. Der Täter kann selbstkritisch seine Rolle hinterfragen, sie aktiv einsetzen oder sie passiv bleiben lassen. Was kann das Opfer ab einem gewissen Alter an Abwehrleistung erbringen? Erziehungs- und Fachpersonal können die Minderjährigen durch Bewusstmachung und Training – eine eher langwierige, aber erfolgversprechende Angelegenheit! – auf den Ernstfall vorbereiten.

3. Neben dem Universal Dasein – Mitsein kann noch das Universal Leib – Geist – Psyche, also sein Teiluniversal Sexualität, zentral in Betracht gezogen werden. Wie weit ist der Täter auf sich selbst bezogen, um seine Bedürfnisse ausführend durchzusetzen? Wie weit hat das aktuelle Sexualbedürfnis die Führung seiner Verhaltensstrategie übernommen? Wie weit kann noch Kontrolle eingesetzt werden? Wie weit sucht er derartige Situationen auf oder gestaltet sie aktiv? Die Kontrolle über diese Fragen kann nur nach entsprechendem Erleben – am besten ohne Praxis – in einer Fachtherapie differenziert analysiert und trainigsmäßig kanalisiert werden; wenn überhaupt ein dauerhafter Erfolg bei diesem (urkraftvollen) Grundbedürfnis Sexualität möglich ist. – Ich gehe davon aus, dass in bestimmten Fällen wie bei einem Affekt eine Bewußtsteinskontrolle stufenweise gemindert ist.

Eine Vorfeldstrategie zur Sensibilisierung der Gesamtbevölkerung sollte permanent im öffentlichen Angebot vorhanden sein.

Antwortgarantie auf Ihr Votum: E-Mail: hans-georg.fellecke@freenet.de

This entry was posted on Montag, November 1st, 2010 at 00:10 and is filed under Allgemeines. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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