Weltethos? – Teil 2

Ein weiterer Gedanke: Die Epigenetik als etwas Anobisches verstärkt den Einfluss z.B. der Umwelt wie auch des Gestaltenen Gestalters auf die Gene.

Wie es auch sei: Der Gestaltene Gestalter ist und bleibt der originelle Gesetzgeber. Die Gruppe übernimmt als geschlossenes und handelndes Subjekt und unterwirft sich gleichzeitig als gehorsames Objekt. Damit ist sie realiter anobisch als Subjekt und Objekt des eigenen Regelwerkes. Alle fünf Instrumente sind anwendbar.

Die in dem Text IMPERATIVFREIE ETHIK – ETHIKFREIER IMPERATIV beschriebene Stossrichtung wird wohl ursprünglich urbewusst gewesen sein.

Die dann weltweit nachweisbaren Anweisungen – auch die differenzierten – liegen weitgehend auf der Basis des WENN–DANN: das Tötungsverbot = Absicherung des eigenen Bestandes, die Einhaltung der Elternliebe (Eltern als gen. obj.) garantiert in nomadischen Sozialkulturen die längere Lebensdauer der Nachkommen, der Glaube als Lebensgrundlage verheisst das himmlische Leben, auf dessen Missachtung folgt das höllische Feuer, Sportregeln sichern Clubgemeinschaften, deren Übertretungen initiieren den Clubausschluss.

Die Identifikation der Mitglieder mit den Gruppengesetzen macht die Gruppe als solche zu einem Gesetzgeber, die Gesamtheit der Mitglieder als solche zu einem Objekt. Eine solche anonyme Autorität ist gleichzeitig Subjekt und Objekt.

Der kategorische Imperativ springt vom individuellen Verhalten auf der Basis der formalisierten Allgemeingültigkeit, des freien Willens, der Freiheit und eines angenommenen Gewissens auf eine fiktive anonyme Autorität, nämlich auf die grösste Gruppe, die Menschheit.

Dieser Sprung vom Individuum zum weltethischen Verhalten ist eher ein „Froschhüpfen“ einer isoliert handelnden Person.

Das sich ethisch verhaltene Individuum wie auch die Klein- und Grossgruppen sind nachweisbare und anobisch einordbare Subjekte und ihre gleichzeitigen Objekte.

Die grösste fassbare Gruppe wäre dann die gesamte Menschheit, also einschliesslich aller Gestaltener Gestalter. Diese Gruppe befindet sich als Gesetzgeber und Zielobjekt derzeit noch ausserhalb der Nachweisbarkeit. Klein- und Grossgruppen – z.B. UNO, Weltklimakonferenz – haben ihre sowohl für die Menschheit als auch im Zuge der Globalisierung notwendige Berechtigung, adäquate Regelwerke aufzustellen, die jedoch auf der Basis der Empfehlung bzw. der Soll–Vorschriften bleiben. Selbst die Mitglieder des UNO–Sicherheitsrates als eine überschaubare Gruppe können ihr Veto–Recht gegen die körperliche Integrität der Gestaltenen Gestalter in Kriegsgebieten in Anspruch nehmen. Es wird deutlich, dass die Menschheit als Subjekt und Objekt noch ausserhalb einer geschlossenen Autorität verharrt. Die Menschheit als ein bewusstes, geschlossen handlungsfähiges Subjekt und damit ihr eigenes gehorsames Zielobjekt bleibt derzeit also eine Fiktion. Nur dieses Subjekt wäre autorisiert, sein Gesetzgeber und als sein Objekt ein Erfüller der Anweisungen zu sein.

Diese grösste Gruppe steht realiter noch ausserhalb der Anobisität mit den Instrumenten. Nur denkerisch ist wohl ihre anobische Einordbarkeit möglich.

Allerdings konnte

  1. in gewisser Weise mit der beschriebenen Stossrichtung urbewusst die Menschheit als Subjekt nachgewiesen werden.
  2. Auch die Finanzkrise war von einer Kleingruppe „aus Versehen“ weltweit ins Werk gesetzt und betraf urbewusst alle Gestaltenen Gestalter direkt oder indirekt.

Zwei Fragen

Wo liegt das jeweilige Existenzkonstituens

  1. der Stossrichtung
  2. der Finanzkrise?

Antwortgarantie auf Ihr Votum, das Sie mir zusenden unter: hans-georg.fellecke@freenet.de

This entry was posted on Montag, September 1st, 2014 at 00:00 and is filed under Allgemeines. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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