Weltethos? – Teil 1

Der Gestaltene Gestalter besitzt als Individuum wie auch als Mitglied einer Klein- bzw. Grossgruppe fest formulierte Regelwerke. Die Mitglieder einer Gruppe formulieren für die Gruppe adäquate Anweisungen. Die Gruppe fungiert als anonyme Autorität gleichzeitig als anweisendes Subjekt wie ausführendes Objekt.

So ist jede Gruppe realiter anobisch einordbar. Alle fünf Instrumente des vorgeschlagenen Denk- und Handlungsschemas sind anwendbar.

Regelwerke umfassen meist mehrere Aspekte:

1. Auch wenn die bekannten Regelwerke aus der Tradition und damit weitgehend von vergessenen Personen stammen, können sie situationsbedingt geändert und der aktuellen Lage angepasst werden. Gesetzliche Bestimmungen können über Kulturkreise und Jahrtausende hinweg gültig sein; auch kulturübergreifender Transport ist nachweisbar. (Der mittelalterliche Sachsenspiegel reichte weit in den europäischen Osten hinein. Aktuell wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in die Gesetzgebung einiger sich neu konstituierenden ehemaligen Sowjetrepubliken transportiert.)

2. Die einzelnen Gestaltenen Gestalter können verschiedenen Regelwerken unterliegen (z.B. Sportclub und religiöse Gemeinschaft).

3. Kodexe können Lob und Bestrafungen – auch überweltlicher Art wie Himmel und Hölle – auflisten. Diese beiden Punkte differenzieren die Funktionen der Gruppe als Subjekt wie Objekt. (Auch die Straffreien der Gruppe sind bei den strafenden Massnahmen Gehorsam schuldig.)

4. Diese Regelwerke können die Spannung von negativer Negation bis positiver Position umfassen.

Diese vier Punkte verdeutlichen die reale Anobisität mit ihren Instrumenten.

Wo liegt die Urquelle der Regelwerke – gerade wenn es sich um die existentielle Basis handelt? Noch anders gefragt: Wo liegt das Konstituens der Gesetze wie Ge- und Verbote für die Existenz der Gestaltenen Gestalter?

KONRAD LORENZ hat ein moral–analoges Verhalten der Tiere (m.E. der Wirbeltiere) angenommen, aus dem die fest formulierten Regeln für die Existenz der Gestaltenen Gestalter stammen könnten.

Über eine formulierte Hypothese dieser blossen Annahme fehlen wohl bis dato eine Verifikation wie eine Falsifikation. Das Verhältnis von Indikativ (Instinkt der Tiere) und Imperativ, den der Gestaltene Gestalter verbalisiert, wird einfach impliziert.

Der Sprung vom Indikativ zum Imperativ könnte jedoch nur auf der Basis der DNS / DNA verifiziert oder falsifiziert werden. Die Fruchtfliege besitzt 70%, der Schimpanse 98% bis 98,5% (eine andere Angabe: 98,7%) des Genoms des Gestaltenen Gestalters. Entweder liegt der Ausgangspunkt vom Indikativ zum Imperativ in den bis 98,5% des Genoms oder in den 1,5% (1,3) bis 2% des zusätzlichen Genoms des Gestaltenen Gestalters.

Im letzten Fall wäre der Gestaltene Gestalter sein eigener origineller Gesetzgeber. Vorausgesetzt in seinem indikativischen Restgenom liesse sich ein latenter Imperativ nachweisen, den er nur noch manifest zu formulieren brauchte. Auch wenn nur die körperliche Integrität im Genom lesbar wäre, hätte der Gestaltene Gestalter dieses Grundgesetz differenziert. Eine im Genom lesbare Integrität stände ambivalent zur indikativisch verknüpften Aggressivität; ein Ausgleich zur positiven Position, die in der Stossrichtung (siehe Text MÖGLICHKEIT EINER „IMPERATIVFREIEN ETHIK“ ODER EINES „ETHIKFREIEN INDIKATIVS“) beschrieben wurde.

Dieser Ausgleich wäre auch dann anzusetzen, wenn der Imperativ ausserhalb des Genoms seine Quelle hätte. (Eine göttliche Gesetzgeberinstanz wäre stets ein Aspekt der Projektion. (siehe Text ZUR ERWEITERUNG DER FEUERBACHSCHEN PROJEKTION))

Antwortgarantie auf Ihr Votum, das Sie mir zusenden unter: hans-georg.fellecke@freenet.de

This entry was posted on Montag, September 1st, 2014 at 00:05 and is filed under Allgemeines. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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