Sexueller Missbrauch unter dem anobischen Aspekt – Teil 3

Teil 3

5. Die Mittäter können als Einzelpersonen und als Tätergemeinschaft auftreten.

a. Als Einzelperson kommt hier besonders der Mutter – aber auch Großmutter der väterlichen Seite – diese Rolle zu. Sie kann zielsicher aktiv, auffordernd, mitwissen, erst nach der Ehescheidung Anzeige erstattend (meistens ist die Verjährungsfrist eingetreten), ahnend, aber außerhalb des Mitwissens bleiben wollen, sein. Jedoch gibt es auch die Mutter, die absolut frei von einer direkten bzw. indirekten Mittäterschaft ist. Eine Einzelperson kann z.B. aus religiösen (meist katholischen) Gründen zum mitwissenden Informanten – Täter werden, wenn sie das Opfer verbal oder körperlich aggressiv behandelt und es zum Schweigen bringt. Ihre Basis ist die christliche, eher katholische, Sexualideologie des Schweigens, die absolut den aktiven Täter ausspart.

b. Der vorschubleistende Mittäter kann eine Mutter mit einem minderjährigen Kind sein, die nach Strafverbüßung des Täters mit ihm eine häusliche Gemeinschaft gründet, um ihm eine neue Chance zu ermöglichen. Das ist für die Mutter löblich, aber auch für das potentielle Kind – Opfer? Dieser vorschubleistende Mittäter kann ein ehemaliges Opfer sein, das seinem Täter aus der Vergangenheit die neue junge Partnerin mit kleinem Kind gönnt. Aber warnt sie auch die junge inzestuöse Mutter?

c. Die Tätergemeinschaft kann erwachsene, auch minderjährige (auch schon in gewisser Weise strafmündige), eher männliche, aber auch geschlechtlich gemischte aktive oder passive Personen umfassen. Im Einzelfall ist der aktive Täter eine Frau, während der männliche Zuschauer masturbiert. Zufallstäter im passiven Bereich können sich einstellen. Insgesamt stellen sie eine Täterverschwörung dar.

6. Die soziale Kohäsion Täter – Opfer in den Voraussetzungen der o.g. Punkte 4 und 5 kann von lockerer bis überdurchschnittlicher Natur sein. Dieser Zusammenhalt zwischen Täter und Opfer mit diesem sozialen Hintergrund ist schwer von außen aufzubrechen. Die Internate zeichnen sich im Vergleich zu den Familien durch eine überdurchschnittliche Kohäsion aus; eine hohe Gelegenheitsbasis für Missbrauch.

7. Der religiöse Aspekt des Täters kann a. die Handlung seiner Straftat rechtfertigen. Er kann zwischen zwei und drei dieser Straftaten, die nur wenige Viertelstunden auseinanderliegen, seinen Gott um Verzeihung bitten. – Das Opfer hört das Gebet. Er kann b. als Priester im Stillgebet (Sekret) während der allerheiligsten Handlung seiner Religion sich für den eben vollzogenen, erquickenden Sex danken.
Der Täter begeht bei a. und b. jeweils einen doppelten Missbrauch.
Er kann auch sein Mannsein als Priorität vor sein Priestersein stellen. Dann zerreißt er seine Persönlichkeit.

Folgende religionsgeschichtliche Frage sei erlaubt: Das Alte und Neue Testament und in Folge die christliche Kirche haben gemäß ihres asexuellen Gottes Religion und Sexualität getrennt. Wieviel fließt bei Missbrauch illegal wieder zusammen?

8. Intentionalitätseinheit und Immanente Dialektik
Die Punkte 1 bis 7 stellen eine Systemimmanenz hohen Grades dar, die aus eigenem Blickwinkel eine perfekte Intentionalitätseinheit bildet.

Diese nach außen hin fest gefügte Systemkonformität befindet sich in der Immanenten Dialektik der Stufe b. Währenddessen kann die verantwortliche Öffentlichkeit einschließlich ihres therapeutischen Netzes und Angebots, ihrer Strafgesetze und ihrer Strafverfolgungsbehörden in breit gefächerter Aufklärung zur Bewusstmachung und -werdung der Bevölkerung dazu beitragen, dass wenigstens ein Mitglied des engmaschigen Netzes die Stufe a. in Anspruch nimmt und eine Vertrauensperson aufsucht oder an die Öffentlichkeit tritt, damit beide Teile Täter und Opfer sich in Richtung Stufe c. orientieren können.

Antwortgarantie auf Ihr Votum: E-Mail: hans-georg.fellecke@freenet.de

This entry was posted on Montag, November 1st, 2010 at 00:00 and is filed under Allgemeines. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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