Anobisität vom Dezember, 2012

Isolierung – Zusammenhang – Koordinatenkreuz bzw. -stern

01.12.2012

– Ein Beispiel von einem Laien dargestellt –

In Deutschland hat im Sommer 2011 ein rechtmäßig verurteilter Kindesentführer und -mörder Jahre nach seiner Verurteilung eine erfolgreiche Klage vor dem zuständigen Gericht mit Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer finanziellen Entschädigung wegen Folter durch Polizeibeamte während seiner Vernehmungen geführt. Die richterlich zugesprochene Entschädigungssumme belief sich auf 3000 Euro.

Einige deutsche Staatsbürger haben nach Bekanntwerden der erfolgreichen Klage (Urteil: „Im Namen des Volkes“) hinter den Rechtsstaat mit seiner Rechtspraxis ein Fragezeichen gesetzt.

Klage und Zuspruch der Entschädigungssumme sind – vorausgesetzt, dass Isolierung aus dem Zusammenhang zu recht besteht – rechtskonform.

Isolierung und Versachlichung im heutigen westlichen Denk- und Handlungsbereich hat eine historische Berechtigung, um nicht erneut ideologisch überfremdet zu werden.
In den Naturwissenschaften hat die Isolierung z. B. einer Teilmenge methodisch ihre Berechtigung. Jedoch die Naturwissenschaften sind in ihre Systeme eingebunden.

Kann die Isolierung auch in den Geisteswissenschaften durchgängig beachtet werden?
Ein Rechtsstaat hat notwendigerweise sein System, z. B. bezüglich der Strafverfolgung und Reintegrierung des Verurteilten in die Gesellschaft. Das gängige kriminologische Konzept Resozialisierung wird durch die vielfältige Arbeit der JVA-Angestellten ausgeführt.
Dieses System und die aktuelle Erfolgsquote bei den Inhaftierten ist ein anderes Thema.

Der Begriff Zusammenhang bei DILTHEY und Heidegger ist biografisch linear gedacht. Koordinatenkreuz und -stern bilden eher ein Netzwerk mit vielen Facetten.

Aber wie sehen Klage und Zuspruch einer Entschädigungssumme bezüglich eines Denk- und Handlungsbereiches in den notwendigen Netzwerk Rechtsstaat aus?

Vorausgesetzt der besagte Inhaftierte ist voll resozialisiert, d. h. auf der Kairos-Skala hat er mindestens die Stufe 5 erreicht. Wie sieht er selbst rückblickend die Sequenz der Vernehmungen der Polizeibeamten? Wie würde er dann eine Klage, auf die er weiterhin Anspruch hat, selber beurteilen?

Der Zeitpunkt der Klageerhebung ist ein wichtiger Punkt, den das Gericht übersehen hat, wenn das Gericht weiterhin „Im Namen des Volkes“ Recht sprechen möchte. Das Volk hat ein Recht auf einen resozialisierten Mitbürger, der voll integriert als rechtsstaatliches Mitglied aufbauend lebt, denkt und mitarbeitet.

Antwortgarantie auf Ihr Votum, das Sie mir zusenden unter: hans-georg.fellecke@freenet.de