Anobisität vom September, 2014

Weltethos? – Teil 1

01.09.2014

Der Gestaltene Gestalter besitzt als Individuum wie auch als Mitglied einer Klein- bzw. Grossgruppe fest formulierte Regelwerke. Die Mitglieder einer Gruppe formulieren für die Gruppe adäquate Anweisungen. Die Gruppe fungiert als anonyme Autorität gleichzeitig als anweisendes Subjekt wie ausführendes Objekt.

So ist jede Gruppe realiter anobisch einordbar. Alle fünf Instrumente des vorgeschlagenen Denk- und Handlungsschemas sind anwendbar.

Regelwerke umfassen meist mehrere Aspekte:

1. Auch wenn die bekannten Regelwerke aus der Tradition und damit weitgehend von vergessenen Personen stammen, können sie situationsbedingt geändert und der aktuellen Lage angepasst werden. Gesetzliche Bestimmungen können über Kulturkreise und Jahrtausende hinweg gültig sein; auch kulturübergreifender Transport ist nachweisbar. (Der mittelalterliche Sachsenspiegel reichte weit in den europäischen Osten hinein. Aktuell wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in die Gesetzgebung einiger sich neu konstituierenden ehemaligen Sowjetrepubliken transportiert.)

2. Die einzelnen Gestaltenen Gestalter können verschiedenen Regelwerken unterliegen (z.B. Sportclub und religiöse Gemeinschaft).

3. Kodexe können Lob und Bestrafungen – auch überweltlicher Art wie Himmel und Hölle – auflisten. Diese beiden Punkte differenzieren die Funktionen der Gruppe als Subjekt wie Objekt. (Auch die Straffreien der Gruppe sind bei den strafenden Massnahmen Gehorsam schuldig.)

4. Diese Regelwerke können die Spannung von negativer Negation bis positiver Position umfassen.

Diese vier Punkte verdeutlichen die reale Anobisität mit ihren Instrumenten.

Wo liegt die Urquelle der Regelwerke – gerade wenn es sich um die existentielle Basis handelt? Noch anders gefragt: Wo liegt das Konstituens der Gesetze wie Ge- und Verbote für die Existenz der Gestaltenen Gestalter?

KONRAD LORENZ hat ein moral–analoges Verhalten der Tiere (m.E. der Wirbeltiere) angenommen, aus dem die fest formulierten Regeln für die Existenz der Gestaltenen Gestalter stammen könnten.

Über eine formulierte Hypothese dieser blossen Annahme fehlen wohl bis dato eine Verifikation wie eine Falsifikation. Das Verhältnis von Indikativ (Instinkt der Tiere) und Imperativ, den der Gestaltene Gestalter verbalisiert, wird einfach impliziert.

Der Sprung vom Indikativ zum Imperativ könnte jedoch nur auf der Basis der DNS / DNA verifiziert oder falsifiziert werden. Die Fruchtfliege besitzt 70%, der Schimpanse 98% bis 98,5% (eine andere Angabe: 98,7%) des Genoms des Gestaltenen Gestalters. Entweder liegt der Ausgangspunkt vom Indikativ zum Imperativ in den bis 98,5% des Genoms oder in den 1,5% (1,3) bis 2% des zusätzlichen Genoms des Gestaltenen Gestalters.

Im letzten Fall wäre der Gestaltene Gestalter sein eigener origineller Gesetzgeber. Vorausgesetzt in seinem indikativischen Restgenom liesse sich ein latenter Imperativ nachweisen, den er nur noch manifest zu formulieren brauchte. Auch wenn nur die körperliche Integrität im Genom lesbar wäre, hätte der Gestaltene Gestalter dieses Grundgesetz differenziert. Eine im Genom lesbare Integrität stände ambivalent zur indikativisch verknüpften Aggressivität; ein Ausgleich zur positiven Position, die in der Stossrichtung (siehe Text MÖGLICHKEIT EINER „IMPERATIVFREIEN ETHIK“ ODER EINES „ETHIKFREIEN INDIKATIVS“) beschrieben wurde.

Dieser Ausgleich wäre auch dann anzusetzen, wenn der Imperativ ausserhalb des Genoms seine Quelle hätte. (Eine göttliche Gesetzgeberinstanz wäre stets ein Aspekt der Projektion. (siehe Text ZUR ERWEITERUNG DER FEUERBACHSCHEN PROJEKTION))

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Weltethos? – Teil 2

01.09.2014

Ein weiterer Gedanke: Die Epigenetik als etwas Anobisches verstärkt den Einfluss z.B. der Umwelt wie auch des Gestaltenen Gestalters auf die Gene.

Wie es auch sei: Der Gestaltene Gestalter ist und bleibt der originelle Gesetzgeber. Die Gruppe übernimmt als geschlossenes und handelndes Subjekt und unterwirft sich gleichzeitig als gehorsames Objekt. Damit ist sie realiter anobisch als Subjekt und Objekt des eigenen Regelwerkes. Alle fünf Instrumente sind anwendbar.

Die in dem Text IMPERATIVFREIE ETHIK – ETHIKFREIER IMPERATIV beschriebene Stossrichtung wird wohl ursprünglich urbewusst gewesen sein.

Die dann weltweit nachweisbaren Anweisungen – auch die differenzierten – liegen weitgehend auf der Basis des WENN–DANN: das Tötungsverbot = Absicherung des eigenen Bestandes, die Einhaltung der Elternliebe (Eltern als gen. obj.) garantiert in nomadischen Sozialkulturen die längere Lebensdauer der Nachkommen, der Glaube als Lebensgrundlage verheisst das himmlische Leben, auf dessen Missachtung folgt das höllische Feuer, Sportregeln sichern Clubgemeinschaften, deren Übertretungen initiieren den Clubausschluss.

Die Identifikation der Mitglieder mit den Gruppengesetzen macht die Gruppe als solche zu einem Gesetzgeber, die Gesamtheit der Mitglieder als solche zu einem Objekt. Eine solche anonyme Autorität ist gleichzeitig Subjekt und Objekt.

Der kategorische Imperativ springt vom individuellen Verhalten auf der Basis der formalisierten Allgemeingültigkeit, des freien Willens, der Freiheit und eines angenommenen Gewissens auf eine fiktive anonyme Autorität, nämlich auf die grösste Gruppe, die Menschheit.

Dieser Sprung vom Individuum zum weltethischen Verhalten ist eher ein „Froschhüpfen“ einer isoliert handelnden Person.

Das sich ethisch verhaltene Individuum wie auch die Klein- und Grossgruppen sind nachweisbare und anobisch einordbare Subjekte und ihre gleichzeitigen Objekte.

Die grösste fassbare Gruppe wäre dann die gesamte Menschheit, also einschliesslich aller Gestaltener Gestalter. Diese Gruppe befindet sich als Gesetzgeber und Zielobjekt derzeit noch ausserhalb der Nachweisbarkeit. Klein- und Grossgruppen – z.B. UNO, Weltklimakonferenz – haben ihre sowohl für die Menschheit als auch im Zuge der Globalisierung notwendige Berechtigung, adäquate Regelwerke aufzustellen, die jedoch auf der Basis der Empfehlung bzw. der Soll–Vorschriften bleiben. Selbst die Mitglieder des UNO–Sicherheitsrates als eine überschaubare Gruppe können ihr Veto–Recht gegen die körperliche Integrität der Gestaltenen Gestalter in Kriegsgebieten in Anspruch nehmen. Es wird deutlich, dass die Menschheit als Subjekt und Objekt noch ausserhalb einer geschlossenen Autorität verharrt. Die Menschheit als ein bewusstes, geschlossen handlungsfähiges Subjekt und damit ihr eigenes gehorsames Zielobjekt bleibt derzeit also eine Fiktion. Nur dieses Subjekt wäre autorisiert, sein Gesetzgeber und als sein Objekt ein Erfüller der Anweisungen zu sein.

Diese grösste Gruppe steht realiter noch ausserhalb der Anobisität mit den Instrumenten. Nur denkerisch ist wohl ihre anobische Einordbarkeit möglich.

Allerdings konnte

  1. in gewisser Weise mit der beschriebenen Stossrichtung urbewusst die Menschheit als Subjekt nachgewiesen werden.
  2. Auch die Finanzkrise war von einer Kleingruppe „aus Versehen“ weltweit ins Werk gesetzt und betraf urbewusst alle Gestaltenen Gestalter direkt oder indirekt.

Zwei Fragen

Wo liegt das jeweilige Existenzkonstituens

  1. der Stossrichtung
  2. der Finanzkrise?

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