Anobisität vom November, 2010

Sexueller MISSBRAUCH unter anobischem Aspekt – Teil 1

01.11.2010

Teil 1

Zunächst zwei Vorbemerkungen.

1. Zu diesem aktuellen Thema haben kompetente Leute sachgerechte Arbeiten vorgelegt. Soweit ich sehe, ist der Täter ihr Beschreibungsgegenstand.

2. Mein Beitrag bildet nur eine Ergänzung – selbstverständlich unter dem Blickwinkel der Anobisität. Mein Beitragsobjekt bildet eher das Opfer, das in einem informellen Fremd- wie Selbstnetzwerk gefangen ist.

Analysen:

Teil 1 (2 Seiten):

Anobisität
Universalien
Kairos-Skala

Teil 2:

Die verschiedenen Arten des Opfers
Die Opfergemeinschaft

Teil 3 (2 Seiten):

Die Mittäter
Die soziale Kohäsion Täter – Opfer
Der religiöse Aspekt
Intentionalitätseinheit und Immanente
Dialektik

1. Auch wenn es schwerfällt anzunehmen, sexueller Missbrauch vollzieht sich anobisch. Es gibt Täter und Opfer mit unterschiedlichen Standpunkten, die nach meinen psychotherapeutischen Erkenntnissen differenziert dargestellt werden müssen. Der Psychologe muss zunächst außerhalb aller strafrechtlichen Vorgaben dem Zusammenwirken von Täter und Opfer auf den Grund gehen, um an den eigentlichen Fokus heranzukommen. Anschließend soll das Strafrecht zu Wort kommen. Als eindeutige juristische Richtlinie bleiben – auch für den Psychologen – Täter Täter und Opfer Opfer.

2. Was geschieht zwischen Täter und Opfer? Diese Fragestellung basiert zunächst auf dem Universal Dasein – Mitsein.

a. In der Ausgangsbasis sind Täter und Opfer einfach da, sie treffen aufeinander. Auf der einen Seite sind auslösende Reize des Opfers körperlicher und psychischer Art vorhanden, auf der anderen treffen sie auf ein adäquates Empfangsspektrum des Täters. Der Reiz der Erfüllung und die Erfüllung an sich sind identitätsfrei. Hier liegt ein Ansatz zur Vermeidung der sexuellen Erfüllung des Täters. Auch des Opfers? Ja, denn bewußt zielgerechtes, aber auch halbbewußtes Verhaltung des Opfers kann entsprechend seinem Alter in eine Vermeidungsstrategie einmünden. Verbale, paraverbale Animation, das Erleben des Vorzugs vor anderen potentiellen Opfern wie der Empfang der Geschenke, des angenehmen Schutzes durch den Täter oder eines gemeinsamen Geheimnisses, die man den anderen voraus hat oder gar missgönnt, aber auch des Schutzes der jüngeren Geschwister durch das Opfer sollten der Bewusstmachung des Opfers zugeführt werden, bevor es zum Tathergang kommt. Dem entsprechenden Alter des Opfers gemäß sollte es aus sich selbst heraus handlungsfähig sein; was ideal wäre. Seine Handlungsfähigkeit kann durch andere körperlich stärkere, druckausübende, zum Sexualakt animierende Personen, Abhängigkeiten so eingeschränkt werden, das es zu einer Tatausführung kommt.

b. Die Stufen der Kontaktherstellung können sich über Ausnützung der Gelegenheit, Anbahnung, Versuche, Erstkontakt – noch unter Vermeidung des Missbrauchs, einmaliger, spontaner, häufiger, dauerhafter erstrecken. Gewisse intime Stimmung, Herstellung kindgerechter Situation (Fernsehen schauen, Spielapparate), Planmäßigkeit, Autorität, Abhängigkeitssituationen können als Elemente des Kontaktaufbaus und -durchführung sein.

c. Ausgehend von der Kairosskala der Stufen 2,5 bis 4,5:

Es fehlen Verhaltensstrukturen und Erlebnisweisen der Stufen 4,5 aufwärts, um ein Täter- bzw. Opferwerdenkönnen zu vermeiden. Auf beiden Seiten ist ein Defizit festzustellen, um eine entsprechende Selbstkontrolle des Täters bzw. eine Abwehr des Opfers (gen. subj.) erfolgreich aufzubauen. Selbstverständlich sind geistige und psychische Entwicklungsstufen des Opfers zu berücksichtigen.

d. Auf welchen Stufen der Kairosskala vollzieht sich der sexuelle Missbrauch hinsichtlich des Universals Dasein – Mitsein? Die Stufen 1 und 2 sind dafür prädestiniert; auch Stufe 3 bietet eine gewisse Latenz, während auf der Stufe 4,5 mit einem brüchigen Verhalten zu rechnen ist. Auf dem Universal Dasein – Mitsein kann das Teil-Universal Dasein isoliert betrachtet werden. Der Täter kann selbstkritisch seine Rolle hinterfragen, sie aktiv einsetzen oder sie passiv bleiben lassen. Was kann das Opfer ab einem gewissen Alter an Abwehrleistung erbringen? Erziehungs- und Fachpersonal können die Minderjährigen durch Bewusstmachung und Training – eine eher langwierige, aber erfolgversprechende Angelegenheit! – auf den Ernstfall vorbereiten.

3. Neben dem Universal Dasein – Mitsein kann noch das Universal Leib – Geist – Psyche, also sein Teiluniversal Sexualität, zentral in Betracht gezogen werden. Wie weit ist der Täter auf sich selbst bezogen, um seine Bedürfnisse ausführend durchzusetzen? Wie weit hat das aktuelle Sexualbedürfnis die Führung seiner Verhaltensstrategie übernommen? Wie weit kann noch Kontrolle eingesetzt werden? Wie weit sucht er derartige Situationen auf oder gestaltet sie aktiv? Die Kontrolle über diese Fragen kann nur nach entsprechendem Erleben – am besten ohne Praxis – in einer Fachtherapie differenziert analysiert und trainigsmäßig kanalisiert werden; wenn überhaupt ein dauerhafter Erfolg bei diesem (urkraftvollen) Grundbedürfnis Sexualität möglich ist. – Ich gehe davon aus, dass in bestimmten Fällen wie bei einem Affekt eine Bewußtsteinskontrolle stufenweise gemindert ist.

Eine Vorfeldstrategie zur Sensibilisierung der Gesamtbevölkerung sollte permanent im öffentlichen Angebot vorhanden sein.

Antwortgarantie auf Ihr Votum: E-Mail: hans-georg.fellecke@freenet.de

Sexueller Missbrauch unter dem anobischen Aspekt – Teil 2

01.11.2010

– Teil 2 –

4. Das Opfer

a. Das doppelte Opfer

Vorzug der materiellen Geschenke, des körperlichen Schutzes, der psychischen geheimen Gemeinschaft, die Gewährung des Schutzes jüngerer Geschwister verhindern massiv die Aufklärung und Bekanntwerden des bzw. der Tatvorgänge. Diese Vergünstigungen, die in gewisser Weise nachvollziehbar sein können, und dieses Selbstopfer, sich für andere zu opfern, strukturieren oft über Jahre ein festes Band zwischen Täter und Opfer. Damit hat der Täter ein noch leichteres Spiel. Das doppelte Opfer ist also gleichzeitig Fremd- und Selbstopfer.

b. Unter dem mehrfahren Opfer verstehe ich ein Opfer, das von verschiedenen Tätern, die einander frem sind, – manchmal sogar am selben Tag – missbraucht wird.

c. Das unklare Opfer lässt den Kontakt mit dem Täter – wohl eher nur einmalig – zunächst bis einem gewissen Grade zu und bricht ihn während des Missbrauchsvorgangs ab. Dieses Opfer befindet sich in der körperlichen und psychischen Entwicklung zwischen Vor- und dem Beginn der Adolenszenz. Ein sensibler Täter nimmt sich dann zurück.

d. Das Familienopfer wird von mehreren Familienmitgliedern aus verschiedenen Generationen und Verwandtschaftsgraden – auch über viele Jahre hinweg – missbraucht. Wer hat etwas bemerkt?

Als Familienopfer kann auch folgende Kette bezeichnet werden:
1. Über 1 bis 2 Generationen hinweg (familiengeschichtlich weiter zurück war nichts zu ermitteln) fordert das nun erwachsene Opfer das jüngere Familienmitglied zu dem Opfergang auf.
2. Missbrauch geschieht auch frei vom Wissen der Vorgeneration an dem jüngeren Familienmitglied. Erst später vertrauen sie sich einander an; manchmal leider nur in sehr indirekter Art. Missbrauch kann Familientradition haben.

e. Das Daueropfer erlebt eine Missbrauchskette von ca. 10 Jahren. Mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres des Opfers wird diese Kette oft abgebrochen. – Wer hat während dieser vielen Jahre etwas bemerkt?

f. Das Folgen – Opfer ist ein Opfer, das im späteren Leben eher zu einem Vergewaltigungsopfer prädestiniert sein kann. Die eigenen Sexualverhaltensmuster können in Richtung Blockade gehen (Eheschwierigkeiten sind vorprogrammiert), aber auch auf multiple Partner ausgerichtet werden.

g. Die Opfergemeinschaft kann aus aktiven oder / und passiven Opfern bestehen. Auch sie halten eher zuammen, bis eines der Opfer den Kreis des Schweiges bricht.

Antwortgarantie auf Ihr Votum: E-Mail: hans-georg.fellecke@freenet.de

Sexueller Missbrauch unter dem anobischen Aspekt – Teil 3

01.11.2010

Teil 3

5. Die Mittäter können als Einzelpersonen und als Tätergemeinschaft auftreten.

a. Als Einzelperson kommt hier besonders der Mutter – aber auch Großmutter der väterlichen Seite – diese Rolle zu. Sie kann zielsicher aktiv, auffordernd, mitwissen, erst nach der Ehescheidung Anzeige erstattend (meistens ist die Verjährungsfrist eingetreten), ahnend, aber außerhalb des Mitwissens bleiben wollen, sein. Jedoch gibt es auch die Mutter, die absolut frei von einer direkten bzw. indirekten Mittäterschaft ist. Eine Einzelperson kann z.B. aus religiösen (meist katholischen) Gründen zum mitwissenden Informanten – Täter werden, wenn sie das Opfer verbal oder körperlich aggressiv behandelt und es zum Schweigen bringt. Ihre Basis ist die christliche, eher katholische, Sexualideologie des Schweigens, die absolut den aktiven Täter ausspart.

b. Der vorschubleistende Mittäter kann eine Mutter mit einem minderjährigen Kind sein, die nach Strafverbüßung des Täters mit ihm eine häusliche Gemeinschaft gründet, um ihm eine neue Chance zu ermöglichen. Das ist für die Mutter löblich, aber auch für das potentielle Kind – Opfer? Dieser vorschubleistende Mittäter kann ein ehemaliges Opfer sein, das seinem Täter aus der Vergangenheit die neue junge Partnerin mit kleinem Kind gönnt. Aber warnt sie auch die junge inzestuöse Mutter?

c. Die Tätergemeinschaft kann erwachsene, auch minderjährige (auch schon in gewisser Weise strafmündige), eher männliche, aber auch geschlechtlich gemischte aktive oder passive Personen umfassen. Im Einzelfall ist der aktive Täter eine Frau, während der männliche Zuschauer masturbiert. Zufallstäter im passiven Bereich können sich einstellen. Insgesamt stellen sie eine Täterverschwörung dar.

6. Die soziale Kohäsion Täter – Opfer in den Voraussetzungen der o.g. Punkte 4 und 5 kann von lockerer bis überdurchschnittlicher Natur sein. Dieser Zusammenhalt zwischen Täter und Opfer mit diesem sozialen Hintergrund ist schwer von außen aufzubrechen. Die Internate zeichnen sich im Vergleich zu den Familien durch eine überdurchschnittliche Kohäsion aus; eine hohe Gelegenheitsbasis für Missbrauch.

7. Der religiöse Aspekt des Täters kann a. die Handlung seiner Straftat rechtfertigen. Er kann zwischen zwei und drei dieser Straftaten, die nur wenige Viertelstunden auseinanderliegen, seinen Gott um Verzeihung bitten. – Das Opfer hört das Gebet. Er kann b. als Priester im Stillgebet (Sekret) während der allerheiligsten Handlung seiner Religion sich für den eben vollzogenen, erquickenden Sex danken.
Der Täter begeht bei a. und b. jeweils einen doppelten Missbrauch.
Er kann auch sein Mannsein als Priorität vor sein Priestersein stellen. Dann zerreißt er seine Persönlichkeit.

Folgende religionsgeschichtliche Frage sei erlaubt: Das Alte und Neue Testament und in Folge die christliche Kirche haben gemäß ihres asexuellen Gottes Religion und Sexualität getrennt. Wieviel fließt bei Missbrauch illegal wieder zusammen?

8. Intentionalitätseinheit und Immanente Dialektik
Die Punkte 1 bis 7 stellen eine Systemimmanenz hohen Grades dar, die aus eigenem Blickwinkel eine perfekte Intentionalitätseinheit bildet.

Diese nach außen hin fest gefügte Systemkonformität befindet sich in der Immanenten Dialektik der Stufe b. Währenddessen kann die verantwortliche Öffentlichkeit einschließlich ihres therapeutischen Netzes und Angebots, ihrer Strafgesetze und ihrer Strafverfolgungsbehörden in breit gefächerter Aufklärung zur Bewusstmachung und -werdung der Bevölkerung dazu beitragen, dass wenigstens ein Mitglied des engmaschigen Netzes die Stufe a. in Anspruch nimmt und eine Vertrauensperson aufsucht oder an die Öffentlichkeit tritt, damit beide Teile Täter und Opfer sich in Richtung Stufe c. orientieren können.

Antwortgarantie auf Ihr Votum: E-Mail: hans-georg.fellecke@freenet.de